Lockdown zunächst bis 31 Januar verlängert

Liebe Sportfreunde,

zunächst einmal wünschen wir euch ein gutes und gesundes neues Jahr. Wir hoffen, dass es 2021 wieder sportlicher zugehen kann.

Der Bund und die Länder haben in dieser Woche beschlossen, dass die Maßnahmen zur

Bekämpfung des Coronavirus bis zum 31. Januar 2021 zu verlängert werden.

Die neue aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt weiterhin:

§ 9 (1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung entsprechend zu beschränken.

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.

Vor diesem Hintergrund bleiben die städtischen Sportplätze, Sporthallen und Bäder im Sinnedes Infektionsschutzes bis auf weiteres und mindestens bis zum 31. Januar 2021 geschlossen.

Zulässig bleibt lediglich die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit draußen in „freier Natur“.